Vertragstypen des bgb
Aus diesen Gründen enthält 311a II BGB nun eine gesonderte Haftungsregel für anfängliche Hindernisse, die den Gläubiger berechtigt, Schadensersatz anstelle der Leistung zu verlangen, es sei denn, der Schuldner wusste nicht von der Behinderung, als der Vertrag geschlossen wurde, und war nicht dafür verantwortlich, dass er davon nichts gewusst hat. [155] Die letztgenannte Klausel, die sich auf 276 BGB bezieht, eröffnet die Möglichkeit, die nach dem alten Recht geltende Rechtsordnung auch nach der Reform des Schuldrechts fortzuführen:[156] es müsste lediglich geltend gemacht werden, dass sich ein Haftungsstandard, der strenger als der Schuld ist, „aus dem Inhalt der Verpflichtung“ ergibt, insbesondere aus der Übernahme einer Garantie. [157] Ein solches Argument wäre zwar sicherlich gegen den Gesetzgeber, aber kaum contra legem. Für den Fall, dass das Gesetz in der Art und Weise angewendet wird, wie seine Verfasser es beabsichtigten, wird dies zur Folge haben, dass ein Schuldner, der von der Behinderung wusste oder hätte wissen können, für die positiven Zinsen haftet, es jedoch überhaupt keine Haftung gibt, wenn der Schuldner keine Kenntnis hätte haben können. • 305b Priorität der individuellen Vereinbarung Individuelle vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Widerrufsrecht für Verbraucherverträge (1) Wird einem Verbraucher nach maßgemäpsserdenn einen Widerrufsrecht nach maßgestehender Bestimmung gewährt, so ist er nicht mehr an seine Willenserklärung zum Vertragsabschluss gebunden, wenn er ihn innerhalb der Frist widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Gründe enthalten und muss in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen an das Unternehmen erklärt werden; pünktliche Versendung genügt für die Einhaltung der Frist. (2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine klar formulierte Mahnung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt wurde, die ihm seine Rechte gemäß den Erfordernissen der angewandten Kommunikationsmethode deutlich macht und auch den Namen und die Anschrift der Person enthält, gegen die der Widerruf zu erklären ist, sowie einen Hinweis auf den Beginn der Frist und die Regelung des Absatzes 1 Satz (2) Sie muss vom Verbraucher bei Verträgen, die nicht notariell beglaubigt sind, gesondert unterzeichnet oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht vor einem Vertragsdokument, der schriftlichen Anwendung des Verbrauchers oder einer Kopie des Vertragsdokuments oder der Anmeldung dem Verbraucher zur Verfügung zu stellen. Ist der Beginn der Frist strittig, so fällt die Beweislast beim Unternehmen. (3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss.